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Europa

Ungarn: Verfassungsänderung sowie Novelle zum Wahlgesetz

by admin2 16. Dezember 2020
16. Dezember 2020
Ungarn: Verfassungsänderung sowie Novelle zum Wahlgesetz

Stärkere Verankerung der traditionellen Familie sowie Nein zu Jux-Kandidaturen

Gestern (Dienstag, 15. Dezember) hat das ungarische Parlament zwei wichtige Beschlüsse gefasst. Es ist dies einerseits eine Änderung der Verfassung und auf der anderen Seite eine Novelle des Wahlgesetzes.

Die Verfassungsänderung verdeutlicht eine Angelegenheit, die für jeden Menschen mit Hausverstand selbstverständlich ist, nämlich dass die Mutter eines Kindes eine Frau und der Vater ein Mann sein muss. Mit anderen Worten: In Ungarn werden als Eltern nur mehr heterosexuelle Paare anerkannt. Dadurch wird das naturgegebene Recht eines jeden Kindes auf Vater und Mutter bekräftigt. Weiters wird ab sofort das Geschlecht eines Neugeborenen bei der Registrierung am Standesamt endgültig festgelegt. Daran können auch Geschlechtsumwandlungen nichts ändern. Damit soll dem Anspruch jedes Menschen auf eine gesicherte Geschlechtsidentität Genüge getan werden.

Diese neunte Novelle der Verfassung ist vom Parlament mit 134 Ja- gegen 45 Nein-Stimmen beschlossen worden. Die Abgeordneten der oppositionellen „Demokratischen Koalition“ des sogenannten Lügenpremiers Ferenc Gyurcsány verließen vor der Abstimmung aus Protest den Saal, was nicht weiter von Belang war, da die Regierungsparteien auf eine Zustimmung der die Interessen der Schwulen, Lesben und Transgender vertretenden Gyurcsány-Gruppe wenig Wert legten. Die Änderung der Verfassung tritt sofort (das heißt nach Gegenzeichnung durch das Staatsoberhaupt János Áder) in Kraft.

Die Änderung des Wahlgesetzes, mit 134 Ja- gegen 60 Nein-Stimmen beschlossen, soll das Antreten sogenannter Spaßparteien, die durch eine Kandidatur bloß an die damit verbundenen staatlichen Unterstützungen herankommen wollen, möglichst unterbunden werden. Derartige Gruppen sind auch hierzulande bekannt, man denke an die Bierpartei bei der Wiener Gemeinderatswahl. In Ungarn darf daher in Zukunft nur eine Partei bei der Parlamentswahl antreten, deren Landesliste zumindest 71 (bisher 27) Kandidaten aus vierzehn Bezirken (Komitaten) sowie aus der Hauptstadt enthält. Für Jux-Kandidaturen, die es hauptsächlich auf das Steuergeld der arbeitenden Bevölkerung abgesehen haben, wird damit der Brotkorb höher gehängt.

[Autor: E.K.-L. Bild: PxHere Lizenz: –]

ElternFamilieGeschlechtGeschlechtsidentitätHomosexuelleJux-KandidaturenTransgenderUngarnVerfassungWahlgesetz
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