Linkes DÖW wegen erfundenem Zitat verurteilt

Kommunikationswissenschafter Stefan Weber hatte nach Mediengesetz wegen übler Nachtrede geklagt

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Autor: B.T. Bild: Screenshot „DÖW“ Lizenz: –


Das linkslinke „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands“ (DÖW) musste vor dem Wiener Straflandesgericht eine Niederlage hinnehmen, weil es dem Kommunikationswissenschafter Stefan Weber ein Zitat untergeschoben hatte, das dieser nicht tätigte. Konkret veröffentlichte das DÖW am 28. Jänner 2026 einen Artikel unter dem Titel „Die FPÖ will den Rechtsextremismus offenbar kleinreden“ die Behauptung, Weber habe bei einer Pressekonferenz mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker gesagt, die Zahl der polizeilichen Anzeigen wegen des Verdachts rechtsextremer Straftaten „stehe für gar nichts, denn jeder Hitlergruß werde schon als rechtsextrem bezeichnet.“

Allerdings hatte Weber das nicht gesagt und klagte das umstrittene DÖW nach dem Mediengesetz wegen übler Nachrede. Die Videoaufzeichnung der Pressekonferenz belegte den Vorwurf der Unwahrheit, und der zuständige Richter sah den Vorwurf als erwiesen an und verurteilte das DÖW zu 1.500 Euro Entschädigung an Weber – dieser hatte 4.000 gefordert – und zum Widerruf der unwahren Behauptung. Den Widerruf hat das DÖW mittlerweile auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Vor dem Richterspruch versuchte DÖW-Anwalt Michael Pilz noch, mit einem Vergleichsangebot an Weber die angesichts der klaren Beweislage zu erwartende Verurteilung seiner Mandantschaft zu verhindern. Allerdings vergeblich, denn Weber lehnte das Vergleichsangebot ab. Für das DÖW, das sich gerne als moralische Instanz aufspielt, hat die Verurteilung jedenfalls einen weitaus bittereren Nachgeschmack als ein Vergleich.

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