Deutschland: Verbindliche Frauenquote für Vorstände beschlossen

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Qualität nicht mehr gefragt: Börsennotierte Unternehmen müssen zukünftig im Führungsgremium mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau aufstellen.

Die deutsche Regierung beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Bei Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des deutschen Bundes, die mehr als zwei Mitglieder in der Geschäftsführung haben, muss mindestens eine Frau im Vorstand sein,.

Unternehmen sind zudem verpflichtet künftig Rechenschaft abzulegen, wenn sie die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen. Bei Verletzung der Berichtspflichten soll es verschärfte Sanktionen geben.

Bei den 105 börsennotierten Unternehmen in Deutschland ist der Frauenanteil in den Vorständen bis November 2020 auf 11,5 Prozent gestiegen. Die Aufsichtsräte dieser Unternehmen müssen bereits eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent erfüllen. Diese wurde bereits 2017 erreicht und lag zuletzt bei 35,2 Prozent.

Für Vorstandsebenen galt es bisher Zielvorgaben vorzulegen. Allerdings haben 70 Prozent der Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, keine oder gar keine Frauen im Vorstand als Zielgröße angegeben. Dementsprechend müssen Unternehmen, die nicht unter die neue Frauenquote für Vorstände fallen, ihre Zielgröße künftig begründen. Vor allem wenn diese bei null liegt.

Einer Studie zufolge haben 44 Prozent börsennotierter Unternehmen in Deutschland, für die die Frauenquote gelten soll, derzeit keinen weiblichen Vertreter im Führungsgremium. Die Organisation „Frauen in die Aufsichtsräte“ (Fidar) erklärte, es wären 73 Konzerne betroffen.  Bei 32 von ihnen sitzt bisher keine Frau in der Führungsriege.

Ab ungefähr 2.000 Beschäftigten müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsplätze schon jetzt mit Frauen besetzt werden.

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia Lizenz: Gemeinfrei]

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