Minderheitendiktatur

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Autor: H.M. Bild: Pixabay Lizenz: –


Die spitze Feder

Die herrschende Demokratie ist die Demokratie der Herrschenden. Da ist nur wenig Platz für die alten revolutionären Schlagworte von der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Gar nicht zu reden von der anno Revolution noch gar nicht erwähnenswerten Schwesterlichkeit.

In der Alpenrepublik wie in der Bundesrepublik ist die Staatsform der demokratischen Republik kaum 100 Jahre alt, in einem Teil Deutschlands sind es noch keine 50 Jahre her, dass der im Namen des Volkes ausgeübte Staatsterrorismus das verdiente, unrühmliche Ende fand. Und schon sind allenthalben deutliche Anzeichen dafür erkennbar, dass die Eckpfeiler der Freiheit, die in der Verfassung garantierten demokratischen Grundrechte, ausgehöhlt bzw. missbraucht werden, um die Menschen wieder in eine obrigkeitliche Zwangsjacke zu zwingen. Das reicht von der (falsch verstandenen) Impfpflicht über die Genderei bis hin zu einem sogenannten Diskriminierungsschutz für gesellschaftliche Randgruppen (Lesben, Schwule, Transgender u.s.w. u.s.f.)

Vor kurzem begann eine widerwärtige Medienhetze gegen einen Privatvermieter in der Wachau, der in seiner Hausordnung klipp und klar feststellt, dass er „nichts mit AIDS oder Syphilis zu tun haben“ und daher mit „Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie“ nichts zu tun haben wolle, denn „diese Praktiken zerstören die seelische Gesundheit“. Er halte Homosexualität für etwas Unnatürliches und könne als gläubiger Christ Homosexualität nicht mit seinem Glauben vereinbaren. Und kann sich dabei auf mehrere Bibelstellen berufen. So heißt es etwa im dritten Buch Mose Kapitel 20 Vers 13 „der Mann solle nicht beim Manne liegen wie beim Weibe“ und ganz ähnlich im Ersten Römerbrief des Apostels Paulus 1,26.

Die politisch korrekte Jagdgesellschaft hat den Beherbergungsbetrieb aus der Liste der Unterkünfte jener Gemeinde gestrichen, denn „So etwas geht gar nicht“, beeilte sich der ÖVP-Bürgermeister zu versichern. Auf Online-Bewertungsplattformen wird der Betrieb als „menschenverachtend“ gebrandmarkt und der rote LGT-Sprecher Lindner empörte sich: „So etwas darf nicht legal sein,“ denn „dieser Betrieb hat diese Grenze auf grausliche Art überschritten…“

Da der Vermieter derzeit (noch) nicht rechtlich belangt werden kann, beeilte sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine Verschärfung des betreffenden Gesetzes zu fordern.

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