OLG Wien entscheidet gegen DÖW und für Meinungsfreiheit

Linkslinke Einrichtung erleidet Niederlage im Prozess gegen die FPÖ

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Autor: B.T. Bild: Screenshot Lizenz: –


Das „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands“ muss eine ordentliche juristische Niederlage hinnehmen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat eine Berufung des DÖW gegen eine erstinstanzliche Entscheidung abgewiesen, in welcher der FPÖ Recht gegeben wurde. Hintergrund ist eine Aussendung des damaligen freiheitlichen Abgeordneten Hannes Amesbauer im Zusammenhang mit dem vom DÖW erstellten „Rechtsextremismusbericht“. Amesbauer hatte das DÖW als „pseudowissenschaftlich“ und „linksgedrillt“ bezeichnet.

Interessant ist die Urteilsbegründung: Das OLG weist darauf hin, dass sich das DÖW durch sein Forschungsthema und durch Publikationen, Vorträge und Interviews zu einem „politischen Akteur“ bzw. „public figure“ mache und damit auch einen höheren Grad an Toleranz zeigen müsse. Die Ausdrücke „pseudowissenschaftlich“ und „linksgedrillt“ seien als „reine Polemik im Sinne eines negativen Werturteils“ zu sehen.

Zu dem vom DÖW verwendeten umstrittenen Rechtsextremismusbegriff führt das OLG Wien aus, dass der FPÖ nicht verwehrt werden könne, „dessen Definition zu kritisieren, zumal es sich dabei um die Erfassung und Kategorisierung einer politischen Ausrichtung, nicht aber um die Definition eines naturwissenschaftlichen Gesetzes handelt“. Im Sinne der Meinungsfreiheit stehe es daher der FPÖ zu, die Arbeit des DÖW als „public figure“ mit polemischen Ausdrücken wie „pseudowissenschaftlich“ zu kritisieren.

Das DÖW nun nur noch die Möglichkeit, eine sogenannte außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zu erheben. Dabei müsse aber aufgezeigt werden, dass sich die Entscheidung des OLG Wien „in krassem Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des OGH befindet“.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass das OLG Wien gegen das DÖW entscheidet. In einem rechtskräftigen Urteil vom 4. Mai 1998 hat das OLG erkannt, dass das DÖW als „Privat-Stasi“ und als „kommunistische Tarnorganisation“ bezeichnet werden darf.

Zur nunmehrigen Entscheidung des OLG Wien erklärte FPÖ-Mediensprecher und Generalsekretär Christian Hafenecker, dass damit gerichtlich bestätigt sei, was ohnehin auf der Hand liege: „Das ist ein Sieg auf ganzer Linie für die Wahrheit und eine Niederlage für jene linken Netzwerke, die glauben, sie könnten mit Klagsdrohungen und juristischen Winkelzügen Kritiker mundtot machen. Das OLG Wien hat glasklar bestätigt, was wir immer gesagt haben: Wer sich wie das DÖW in die politische Arena begibt, wer mit fragwürdigen Definitionen politische Gegner an den Pranger stellt, der muss auch schärfste Kritik aushalten. Der Versuch, uns einen Maulkorb umzuhängen, ist kläglich gescheitert!“

Außerdem fordert die FPÖ politische Konsequenzen aus der Entscheidung des OLG Wien. Dazu sagte Hafenecker: „Wir fordern den Innenminister auf, diesem Spuk sofort ein Ende zu setzen und dem DÖW den Auftrag zur Erstellung des Rechtsextremismusberichts unverzüglich zu entziehen! Es ist untragbar, dass eine als ‚pseudowissenschaftlich‘ bezeichnete Organisation weiterhin im Auftrag der Republik agieren und mit dem Geld der Bürger die einzige echte Opposition in diesem Land bekämpfen darf.“

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