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Deutschland

Sturz des Denkmals Merkel: Das Bundesverfassungsgericht rügt die Exkanzlerin – zu Recht

by admin2 17. Juni 2022
17. Juni 2022
Sturz des Denkmals Merkel: Das Bundesverfassungsgericht rügt die Exkanzlerin – zu Recht

Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/European People’s Party Lizenz: CC BY 2.0


Rechtswidriges Verhalten der „Mutti“ gegenüber der AfD

Der zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat am 15. Juni; Aktenzeichen 2 BvE 4/20 sowie 5/20) der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Bundessprecher Tino Chrupalla, in ihrer Klage gegen die ehemalige Bundeskanzlerin Recht gegeben. Das Recht der AfD auf Chancengleichheit sei durch Äußerungen Merkels verletzt worden.

Ihre Niederlage vor Deutschlands höchstem Gericht hat sich Angela Merkel selbst zuzuschreiben. Denn nun hat das Bundesverfassungsgericht der vermeintlichen Christdemokratin – mit trüber Vergangenheit als Agitprop-Aktivistin in der kommunistischen „DDR“-Staatsjugend FDJ – bescheinigt, keineswegs immer eine lupenreine Demokratin gewesen zu sein: Mit ihrer öffentlichen Kritik an der AfD nach der Landtagswahl im mitteldeutschen Bundesland Thüringen (Anfang 2020) habe Merkel die Autorität ihres Amtes missbraucht.

Die Karlsruher Richter gaben mit fünf zu drei Stimmen den Klagen der AfD statt und rügten Merkel. Als Parteipolitikerin oder Privatperson hätte Merkel sich so äußern dürfen, wie sie es am 6. Februar 2020 im südafrikanischen Pretoria tat, aber eben nicht als Kanzlerin. In dieser Funktion komme ihr die Pflicht zur parteipolitischen Neutralität zu.

Gegen dieses Gebot verstieß Merkel, indem sie die AfD aus dem Kreis der im demokratischen Spektrum koalitions- und kooperationsfähigen Parteien ausgegrenzt habe. Erinnern wir uns: Angela Merkel hat  die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich (FDP) zum thüringischen Ministerpräsidenten mit Hilfe der Mandatare der AfD einen schlechten Tag für die Demokratie und unverzeihlich geheißen, weil Mehrheiten unter Einschluss der AfD sozusagen außerhalb des Verfassungsbogens möglich seien. Die Wahl sei rückgängig zu machen. Eh klar, Mutti Merkel wollte den Kommunisten Bodo Ramelow an der Spitze des Landes. In der bundesdeutschen Presse ist so gut wie keine Kritik an der Amtsanmaßung Merkels lautgeworden.

Merkel mangelte es erkennbar an jenem Problembewusstsein, dem nun das höchste deutsche Gericht Ausdruck verlieh: Das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb gelte, so die Karlsruher Richter, auch für Parteien am rechten oder linken Rand – solange sie nicht Gesetze oder die Verfassung brechen.

Angela Merkel – stets eine Opportunistin ohne Überzeugungen und ohne Strategie?  Wirklich erstaunlich ist, dass sie damit trotzdem eine so lange Regierungszeit bestreiten konnte. Und dass sie diesen Denkmalstatus erreichen konnte. Jetzt bröckelt die Ikone. Noch eines: Das Abendessen, das Merkel im vorigen Jahr für die Richter des Verfassungsgerichts ausgerichtet hat, dürfte diese nicht milde gestimmt haben.

AFDAngela MerkelBundesverfassungsgerichtDeutschlandLandtagswahlThüringen 2020
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