Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Die Grünen Lizenz: CC0 1.0 DEED
Am 13. Mai ließ das Medium Oe24 die nächste Bombe platzen und berichtete von einer Anzeige, die ein Jusstudent bei der Staatsanwaltschaft gegen die grüne EU-Spitzenkandidatin Lena Schilling wegen des Verdachts der Verleumdung eingebracht hatte. Für Schilling gilt die Unschuldsvermutung.
Verleumdung (§297 StGB) bedeutet, dass jemand „einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist.“
Hier dürfte es – worum es genau in der Anzeige geht, geht aus dem Bericht von Oe24 nicht hervor – um die falschen Anschuldigungen gegen den Kolumnisten und Autor Sebastian Bohrn Mena gehen, gegenüber dem Schilling bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat. Der Vorwurf, dass dieser seine Frau geschlagen, worauf diese eine Fehlgeburt erlitten hätte, bedeutet nichts anderes als den Vorwurf der (schweren) Körperverletzung, also eines Deliktes, welches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen. Außerdem handelt es sich bei der Körperverletzung um ein sogenanntes Offizialdelikt, welches von Amts wegen zu verfolgen ist.
Wolfgang Pöltl, der die Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht hat, will offenkundig verhindern, dass die Causa Schilling im Sande verläuft. Ausdrücklich weist er darauf hin, dass es sich im gegenständlichen Fall um eine Person des öffentlichen Interesses handelt, weil Schilling Spitzenkandidatin der Grünen für die EU-Wahl ist. Daher müsse nicht näher erläutert werden, dass das Wahlvolk ein berechtigtes Interesse auch an der strafrechtlichen Überprüfung des gegenständlichen Sachverhalts hat. Hier stellt sich die Frage, warum die Strafverfolgungsbehörden, denen die grüne Justizministerin Alma Zadic vorsteht, nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Schilling von Amts wegen tätig wurden. Auch sei erwähnt, dass die Strafverfolgungsbehörden, wenn es um Anzeigen gegen Rechte geht, sofort ihre Tätigkeit aufnehmen.